Rechtsanwälte

Die Grenze zwischen anwaltlicher Tätigkeit und Finanzintermediation ist oft fliessend. Relativ schnell gelten Sie sogar als berufsmässiger Finanzintermediär und sind als solcher verpflichtet, sich einer Selbstregulierungsorganisation anzuschliessen.

Dank dem Anschluss bei der Selbstregulierungsorganisation des VQF können wir Sie bei der Beratung Ihrer Klienten unterstützen und allfällige Finanzintermediationsmandate übernehmen.

Unser Anspruch ist dabei bewusst eine Unterstützung von Ihnen als Rechtsanwalt und keine direkte Beratung Ihrer Klienten. Sie bleiben im „Driver Seat“. Im gleichen Sinne stehen wir Ihnen zur Seite, wenn das Verständnis bankfachlicher Prozesse oder Produkte gefragt ist.

 
  • Escrowmandate
  • Finanzinter-
    mediationsmandate
  • Unterstützung bei der Geldwäscherei-prävention
  •  „Übersetzer“ bankfachlicher Begriffe, Produkte, Prozesse