Newsletter 22: Alleineigentum-Miteigentum oder Gesamteigentum? - Was sind PMI's?

Die Einkaufsmanagerindizes der Industrie steigen weltweit weiter an und deuten mit Werten über 50 auf eine Erholung der Konjunktur hin. Dies, obwohl die Unsicherheiten durch steigende Corona-Infektionszahlen, bevorstehende Wahlen in den USA,  ausstehende Hilfspakete, Brexit-Ultimatum usw. zunehmen. Wie soll sich der Anleger an den Aktienmärkten nun positionieren?

Beim Kauf einer Immobilie verwenden die Grundbuchämter und Immobilienunternehmen oftmals Standardverträge. Dabei wird bei Ehepaaren ohne detaillierte Beratung mehrheitlich Miteigentum vorgeschlagen. Auch bei grösseren Investitionen sollte man sich aber im Hinblick auf eine spätere Auseinandersetzung (Verkauf, Scheidung, Trennung, Tod etc.) Gedanken machen, welche Eigentumsform die richtige ist und ob allenfalls ehe- oder erbrechtliche Regelungen zu treffen sind.   .

Dem aktuellen Newsletter können Sie die gewohnte Marktübersicht und eine Kurzdarstellung über die verschiedenen Eigentumsformen bei Immobilien entnehmen.