Newsletter 28: Revision des Erbrechts - Marktgeschehen

Eine klare Vorstellung und Strategie ist nicht nur in der Vermögensverwaltung hilfreich, sondern auch in der Nachlassplanung. Per 1. Januar 2023 erfährt das Erbrecht eine Revision. Mit der Gesetzesänderung möchte man modernen Familien- und Beziehungsformen gerechter werden und die Selbstbestimmungsmöglichkeiten werden erhöht. Es ist empfehlenswert, bestehende Nachlassregelungen im Hinblick auf die Erbrechtsrevision überprüfen zu lassen oder generell verbindlich festzulegen, wie der Nachlass aufgeteilt werden soll.

Mehr dazu im Newsletter 28.