Newsletter 5: Stiftungen und FinfraG

Die Jahresabschlüsse 2017 sind weitgehend erstellt, werden von der Revisionsstelle geprüft und im Anschluss durch den Stiftungsrat genehmigt. Dabei werden seitens der Revisionsstelle neu gewisse Dokumentationen im Zusammenhang mit dem Finanzmarktinfrastrukturgesetz verlangt. Was es genau damit auf sich hält, erfahren Sie im Newsletter 5.